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Dringliche Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO - öffentlich – DS 0448/10
und Antwort der Bürgermeisterin
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den letzten Stadtratssitzungen wurden Nachfragen von Stadträten zu von ihnen nach § 9 Abs.2 GeschO gestellten Anfragen oftmals nicht beantwortet und auf eine schriftliche nachträgliche Beantwortung verwiesen. Es darf in solchen Fällen von den Stadträten erwartet werden, dass diese Antworten nicht widersprüchlich ausfallen.
In der Stadtratssitzung vom 27.1.2010 hatte Frau Prof. Dr. Aßmann unter anderem gefragt: „Wie viele Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren stehen in Erfurt aktuell zur Verfügung…?“. Darauf antwortete die Stadtverwaltung, dass gemäß Kitabedarfsplan 808 Plätze für Kinder unter 2 Jahren zur Verfügung stünden und es würden 652 Kinder zum Stichtag 31.12.2009 betreut.
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