Michael Panse Schwarz auf Weiß
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Anfrage nach § 9 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt
Nach Medienberichten gibt es in Erfurter Kindertageseinrichtungen und Horten sowie in Förderzentren ca. 12 -15 % Gebührenschuldner bei der Essensversorgung von Kindern. Darüber hinaus wird von Erziehern und Grundschullehrern berichtet, dass Kinder nicht an der Hortbetreuung und der Essensversorgung teilnehmen, weil Eltern die Essensversorgung nicht bezahlen wollen oder können.
In Beantwortung einer diesbezüglichen Stadtratsanfrage erläuterte der Oberbürgermeister, dass eine Kostenübernahme für Kinder von Eltern im Sozialhilfebezug nicht erfolgt, weil diese Leistung als Betrag bei den Regelleistungen des SGB II abgezogen werden müsse. Seit dem 1. Januar 2008 ist dies allerdings nicht mehr der Fall. Eine Kostenübernahme von Verpflegungskosten ist sowohl in Kitas, als auch in Grundschulen durch Kommunen möglich, die diesbezügliche Änderung der Ausführungsverantwortung des SGB II erfolgte Mitte Dezember 2007. Nach meiner Auffassung, ist die mangelnde Versorgung von Kindern mit Nahrungsmitteln und insbesondere die Situation von hungernden Kindern ein schwerwiegender Fall von Kindesvernachlässigung und Kindeswohlgefährdung. Nach dem SGB VIII liegt in solchen Fällen eine Anzeigepflicht für Verantwortliche, denen diese Gefährdung bekannt wird, gegenüber dem örtlichen Jugendamt vor. Das jeweilige Jugendamt hat nach meiner Meinung in solchen Fällen eine klare Handlungspflicht.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
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