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Alternativantrag der CDU-Fraktion zum SPD-Antrag StR 117/08 „Kinderarmut bekämpfen“
Sachverhalt:
Seit dem 1.1.2008 besteht mit der Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (ALG II-V) die Möglichkeit zur Übernahme von Verpflegungskosten für Kinder in Ganztagsbetreuung, ohne dass diese Leistung zur Kürzung der Regelleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) II führt. Dies gilt allerdings nicht für Leistungen gemäß SGB XII. Mehrere Bundesratsinitiativen von Bundesländern verfolgen derzeit das Ziel, die Regelleistungen für Kinder neu zu definieren bzw. anzupassen oder Zuschüssen bei Verpflegungskosten im Rahmen einer Ganztagsbetreuung zu gewähren. In der Landeshauptstadt Erfurt nutzten zum Stichtag 15. März 2007 von den 7.294 Kindern in Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege 7.241 die Mittagsversorgung. Hingegen liegt der Anteil von Kindern, die nicht an der Mittagsversorgung in Horten teilnehmen deutlich höher. 4.317 Kinder besuchten am 1.9.2006 Horte in der Landeshauptstadt. 3.698 dieser Kinder nehmen an der Mittagsversorgung teil. Die Stadtverwaltung benennt bei den Ursachen hierfür unter anderem auch finanzielle Aspekte, ausdrücklich jedoch „ohne über Erkenntnisse bezüglich hungernder bzw. mangelhaft versorgter Kinder zu verfügen“.
In der Beantwortung der Anfrage nach § 9 (1) des Stadtrates Panse (Aktenzeichen: pf/002301 – laufende Nummer 11/08) erläutert der Oberbürgermeister hierzu wörtlich: „Auch die Nichtteilnahme an der Essensversorgung aus dem Grund, dass die Eltern die Essensversorgung nicht bezahlen wollen oder können, stellt noch keine Gefahr für das Kindeswohl dar, sofern dieser Zustand durch die Mitgabe ausreichender und adäquater Lebensmittel ausgeglichen wird. Ergänzt durch die Einnahme einer täglichen warmen Mahlzeit innerhalb der Familie ist das Wohl des Kindes diesbezüglich auch in vollem Umfange als gesichert zu betrachten.“
Beschlusswortlaut:
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