Michael Panse Schwarz auf Weiß
Vorherige Seite
0 Kommentare
2.410 Aufrufe
Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung zu dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindertagesstättengesetzes und anderer Gesetze“ Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und der SPD (Drucksache 4/3721)
Die Landesregierung wird aufgefordert:
Begründung:
Städte und Gemeinden leisten bereits heute oft weit mehr als es das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vorschreibt.
Um die finanziellen Spielräume der Kommunen für die Betreuung unter dreijähriger Kinder zu erweitern, soll – analog zur bisherigen Landespauschale – auch eine Landespauschale pro tatsächlich in der Gemeinde lebenden Kind im zweiten und dritten Lebensjahr (unabhängig davon, ob ein Kindergartenplatz genutzt wird oder nicht), eingeführt werden sowie für unter Einjährige, die tatsächlich eine Betreuung in Anspruch nehmen, die Landespauschale erhöht werden. Diese Landespauschale ist ausschließlich für die Kleinstkindbetreuung einzusetzen. Damit unterstützt der Freistaat die Kommunen in ihrem Bemühen, eine qualitativ gute Betreuung und Erziehung zu ermöglichen.
Wir verstehen die Investitionsmittel des Landes und die zu erarbeitende Richtlinie als eine Vorleistung dafür, dass die verbesserte Betreuungsrelation auch gesetzlich verankert wird. Wir wollen damit gemeinsam mit Eltern und Kommunen dazu beitragen, dass 1.000 zusätzliche Erzieherstellen geschaffen werden.
Kommentar hinzufügen:
(c) 2008 Michael Panse, MdL | Impressum | Sitemap [[ Panse | Blog | Dokumente | Reden | Termine | Presse | Fotos | Kontakt ]] Trackback | RSS-Feed
design copyright by Sebastian Klee Unternehmensberatungpowered by PSL kaufmännische Softwarelösungen