Die diesjährige Sommerausgabe des Infoblatts der CDU Stadtratsfraktion widmet sich dem Themen der letzten Stadtratssitzung.
Der Haushalt 2013, die Multifunktionsarena, der Masterplan Bildung und die Kita-Gebührenordnung finden sich im Infoblatt wieder. Aber auch die Öffnungszeiten der Außengastronomie, über die Rot-Rot-Grün nicht reden wollte, werden in der Ausgabe beleuchtet.
Viel Spaß beim lesen und eine erholsame Sommerpause wünscht die CDU Stadtratsfraktion!
Eine politische Sommerpause gibt es für uns allerdings nicht. Zwar findet die nächste Stadtratssitzung erst am 11. September statt und auch die Fraktion tagt erst Ende August wieder, aber dafür kommt jetzt der Bundestagswahlkampf auf Touren.
Infostände und vor allem das Plakatieren der Wahlplakate unserer ehemaligen Stadtratsfraktionsvorsitzenden (Antje Tillmann war etliche Jahre meine Vorvorgängerin im Amt). Morgen werden wir die Plakate gemeinsam mit JU und CDU Erfurt vorbereiten.
Vor fast zwei Jahren verabschiedete der Erfurter Stadtrat den generellen Beschluss zum Bau einer Multifunktionsarena in Erfurt. Am 3. Juli 2013 stand zur letzten vorsommerlichen Ratssitzung der Bebauungsplan für die Multifunktionsarena auf der Tagesordnung. Die rot-rot-grüne Mehrheit hat das 1.500 Seiten umfassende Papier, ohne dabei besonders viel Wert auf eine umfängliche Diskussion zu legen, durch gewunken.
Wie auch schon in der Vergangenheit übte die Stadtverwaltung erheblichen Druck auf die Stadträte aus, weil „alles irgendwie jetzt schnell gehen musste.“ Im Jahr 2012 gab es kurz vor der Wahl die wahlkampfbedingte „Ankündigungsrhetorik“ des Oberbürgermeisters und des Thüringer Wirtschaftsministers, dass der Spatenstich unmittelbar bevorstünde. Danach folgte noch eine rund einjährige Wartezeit auf das Prüfungsvotum der EU. Die Wartezeit wurde aber nach unserer Auffassung nicht umfänglich genutzt, um die anstehenden Hausaufgaben durch die Verwaltung zu erledigen.
Zur Erinnerung: Nur durch einen Änderungsantrag der CDU-Fraktion wurden wichtige Auflagen geschaffen und von der Stadtratsmehrheit bestätigt, um Aspekte wie den Einwohnerschutz, die südliche Stadteinfahrt, Parkplatzprobleme sowie Fragen des ÖPNV zu berücksichtigen. Erschwerend bei der Abarbeitung der Hausaufgaben ist, dass zum Thema „Multifunktionsarena“ innerhalb der Stadtverwaltung mehrfach die Zuständigkeit wechselte. Aktuell ist es bei der grünen Wirtschaftsbeigeordneten verortet.
Folgende beispielhafte und zugleich wesentliche Punkte des Beschlusses aus 2011, deren Erfüllung unklar ist oder noch aussteht, sind aus unserer Sicht wesentlich:
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Dem Stadtrat ist dazu vor Einreichung des Fördermittelantrags ein Betreiber- und Nutzungskonzept zur Abstimmung vorzulegen. Dieses Konzept soll sowohl ein Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen als auch die Absicherung des ÖPNV enthalten. […]
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Die im Zusammenhang notwendig werdenden Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere der Ausbau der Südeinfahrt, die Schaffung von Parkflächen, der Abriss der Schalenhalle die Umgestaltung des Stadionumfeldes und der Schutz der Wohngebiete im Umfeld des Stadions sind in das Gesamtprojekt zu integrieren, bezüglich der Planungs- und Erstellungskosten zu beziffern und umzusetzen.
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Die Durchführung des Gesamtprojektes (Ziffern 1 – 8) steht unter dem Vorbehalt der Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen.
Unter anderem diese Auflagen des Stadtrates hatte die Verwaltung sicherlich durchaus im Blick. Jedoch ist man sich ebenso bewusst darüber, dass diese Auflagen zum jetzigen Planungsstand nicht alle erfüllt werden können – trotzdem drang man zu Eile.
Zudem wurden Einwohnerinteressen nach unserer Auffassung nicht ausreichend berücksichtigt. Insofern legte man dem Stadtrat für den Juli zwei dicke Aktenordner vor. Die zuständigen Fachausschüsse mahnten mehr Beratungszeit an und vertagten das Thema in die Sitzung im September. Nach Intervention der Verwaltung folgte die Einberufung einer Sondersitzung der Ausschüsse für Bau und Verkehr sowie für Stadtentwicklung und Umwelt am 2. Juli 2013. Damit nahm man den Stadträten die Möglichkeit, sich ernsthaft mit der umfänglichen Drucksache auseinander zu setzen. Offenbar jedoch gibt es im rot-rot-grünen Lager Stadträte, denen es nichts ausmacht, dass ihnen die Möglichkeit eines demokratischen Diskurses beschnitten wird.
Leider hat alles nichts geholfen, weder eine intensive Diskussion im Finanzausschuss, noch die mahnend kritischen Worte der Finanzbeigeordneten noch die fast fünfstündige Diskussion im Stadtrat, Rot-Rot-Grün hat den Schuldenhaushalt 2013 beschlossen. Nachdem der Haushalt mit mehrmonatiger Verspätung in den Stadtrat eingebracht wurde, gab es gestern nun Planungssicherheit zumindest für den Rest des Jahres.
Planungssicherheit für die Zukunft gibt es hingegen nicht. Rund 17 Millionen neue Schulden macht der Oberbürgermeister mit seine Koaltionsgemeinschaft. Über 155 Millionen Personalkosten und 160 Millionen Sozialausgaben machen rund die Hälfte des 650 Millionen umfassenden städtischen Haushalts aus. Lediglich 96 Millionen hat noch der Vermögenshaushalt der Stadt – im nächsten Jahr soll sich diese Summe halbieren und dies obwohl es einen schon dramatischen Investitionsbedarf an Schulen, Kita, Brücken und Straßen gibt.
In meiner Rede zum Haushalt habe ich darauf hingewiesen, wo die tatsächliche Ursache für den verspäteten Haushalt 2013 zu suchen ist. Nicht im Beschluss des Landeshaushalts im Januar sondern darin, dass sich der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten über Monate nicht auf einen Haushaltsentwurf einigen. Der von der rot-rot-grünen Stadtverwaltung vorgelegte Haushalt entsprach auch nicht im Ansatz den Prinzipien einer seriösen Haushaltsführung und schon gar nicht dem Anliegen einer konsequenten Konsolidierung.
Im Haushaltsjahr 2013 sind wieder neue Schulden verankert. Diesmal 17 Millionen Euro- mehr als im letzten Jahr. Der Haushalt hat ein Strukturproblem. Der Verwaltungshaushalt wird um weitere 15 Millionen Euro aufgebläht und hat jetzt ein Gesamtvolumen von rund 657 Millionen Euro. Der Vermögenshaushalt wurde um 4,4% reduziert und beträgt dieses Jahr 96,3 Millionen Euro. Welche Folgen eine solche Finanzpolitik hat, erklärt der CDU-Stadtrat und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergabe, Andreas Huck: „Der ungebremste Aufwuchs der Verwaltungskosten lähmt die Investitionsmöglichkeiten in unserer Stadt zusehends. Bereits im nächsten Jahr werden Investitionsmittel um zweidrittel zurückgehen.“
Schon jetzt hat die Stadt einen Sanierungsstau von knapp 700 Millionen Euro. Gebäude werden nicht werterhalten und verfallen. Diese utopische Zahl kann entstehen, weil die Stadt seit Jahren keine Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durchführt und so Jahr für Jahr der Bedarf und die Notwendigkeiten von Sanierungen steigen. Die dringend sanierungsbedürftigen Kitas und Schulen werden bald aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar sein.
„Die Konsequenzen bekommen die Kinder unserer Stadt zu spüren. Sie spielen auf Schuldenbergen in dringend renovierungsbedürftigen Kitas“, erklärte Huck. Verwunderlich ist auch, wie der Oberbürgermeister Bausewein die Kreditaufnahme erklärt. Hier besagt eine Stellungnahme aus der Verwaltung, dass die Aufnahme nötig sei, da das Land seine Zuweisungen zurückfährt. Tatsächlich bekommt die Landeshauptstadt aber nur 600.000 Euro weniger Landesmittel, will aber, um eine Deckung im Haushalt zu erreichen, einen Großteil der 17 Millionen Euro Neuverschuldung in diese Deckung packen. Die Vorschläge der CDU-Stadtratsfraktion packen die Strukturprobleme bei der Wurzel.
Ein Antrag soll die Stadtverwaltung verpflichten, jedes Jahr 10 Millionen aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt umzuschichten. Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den Kauf des Kaffeetrichters für die Unterbringung des Bauamtes. In Erfurt gibt es die alte Zahnklinik, welche sich hervorragend für eine städtische Verwendung eignet und schon in Besitz der Stadt ist. Stadtrat Huck hierzu: „Wir haben ein Gebäude im Eigentum, welches für einen Verwaltungsstandort geeignet ist. Warum sollen wir für 7 Millionen Euro noch eins dazu kaufen? Wenn wir 2013 schon Kredite aufnehmen, dann nur zur Sanierung unserer Kitas und Schulen.“
Der CDU liegt schon seit jeher viel an der Stärkung der Ortsteile. Sie sollen im Haushaltskonzept der CDU auch gestärkt werden. Die Mittel für die Ortsteile wurde in den letzten Jahren beliebig verändert. Dieses Jahr soll wieder massiv gekürzt werden. „Wir machen hier Politik auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen. Dort fehlt letztlich das Geld für so simple Sachen wie ein Stadtteilfest.“, beschrieb Huck die kritische Situation.
Für mich ist völlig klar: „Im Endeffekt bleibt nur die Hoffnung, dass die rot-rot-grüne Stadtverwaltung aus ihren Träumen aufwacht und endlich die versprochene Verschlankung der Verwaltung durchsetzt. Dann wäre auch Geld für den konsequenten Schuldenabbau und Investitionen in die Zukunft da. Aber nach der Haushaltsberatung ist auch vor der Haushaltsberatung, denn bereits jetzt beginnt die Vorbereitung des Haushalts 2014. Es ist utopisch zu glauben, dass mit dem bisherigen Prinzip ein seriöser Haushalt 2014 aufstellbar ist.“
Kaum scheint das Kita-Thema vom Tisch, gibt es den nächsten Aufreger für die Eltern der Landeshauptstadt. Für berechtigte Aufregung unter den Erfurter Eltern sorgen derzeit verschickte Ankündigungen der Stadtverwaltung zu Gebührenerhöhungen bei der Hortbetreuung. Die Erfurter Eltern wurden darüber zuvor weder umfänglich informiert, geschweige denn beteiligt.
Bereits jetzt wird zudem seitens der Verwaltung aber so getan, als ob die Erhöhung bereits beschlossen sei. Die Eltern von Hortkindern erhalten die Aufforderung, neue Einkommensnachweise einzureichen und dazu die Mitteilung der Verwaltung über die Gebührenerhöhungen. Tatsächlich steht die Abstimmung dazu aber erst kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Stadtrats. Wenn man den Stadtrat nicht nur als „Vollstrecker des Verwaltungswillens“ ansieht, ist er natürlich frei in seiner Entscheidung ob der Erhöhung mehrheitlich zugestimmt wird, oder sie abgelehnt wird. Die CDU-Fraktion wird die Erhöhung der Hortgebühren im Stadtrat definitiv ablehnen.
Die Hortgebühren, die die Eltern bezahlen müssen sind zweigeteilt. Es gibt den Anteil an Personalkosten (zuständig das Land) und den Anteil an den Betriebskosten (zuständig die Stadt). In Thüringen wurde per Verordnung des Kultusministeriums am 12.3.2013 die Neufassung der Hortkostenbeteiligungsverordnung in Kraft gesetzt (fällig ab dem 1.8.2013. Mit dieser Verordnung steigt der Personalkostenanteil, den die Eltern bezahlen, je nach Einkommen auf bis zu 50 Euro/monatlich.
Für den Betriebskostenanteil kann und muss die Stadt den Elternanteil festlegen und versucht dies auch noch zum 1.8.2013 neu zu regeln. Nach den Willen der Stadtverwaltung soll dieser Betreibskostenanteil von derzeit maximal 30 auf künftig 40 Euro steigen. Im Finanzausschuss gab es am Donnerstag Abend zwar Kritik an der Beteiligung und Information der Eltern, aber leider dennoch eine mehrheitliche Zustimmung. Wie der Stadtrat dazu mehrheitlich entscheidet, wird sich bei der Beratung zum Haushalt 2013 am kommenden Mittwoch zeigen.
Am heutigen Abend hat die CDU Erfurt zum nunmehr 13. Mal zehn ehrenamtlich tätige Erfurterinnen und Erfurter im Augustinerkloster ausgezeichnet. Seit dem Jahr des Ehrenamtes 2000 ist dies eine feste Tradition geworden und so sind nun schon 130 wunderbare Beispiele ehrenamtlichen Engagements zusammen gekommen.
Bevor wir jedoch gestern die Einzelpreise vergaben, standen die Rettungs- und Hilfsorganisationen und der Stadtverband der Freiwilligen Feuerwehr im Mittelpunkt. Gemeinsam mit unserer Kreisvorsitzenden Marion Walsmann durfte ich ihnen als Fraktionsvorsitzender der CDU Stadtratsfraktion für ihr Engagement bei der Bekämpfung der Folgen des Hochwassers danken.
Vertreter des Technischen Hilfswerks, des Stadtfeuerwehrverbandes, der DLRG, der Malteser, der Johanniter und des ASB standen stellvertretend für hunderte Kameraden auf der Bühne und wurden mit einem Sonderehrenamtspreis geehrt.
Marion Walsmann, unsere Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann, meine beiden Kollegen stellvertretenden Kreisvoritzenden Andreas Horn und Jürg Kasper, die TA Redakteurin Iris Pelny, Stadtratskollege Thomas Hutt und ich durften anschließend die Laudatio auf die 10 Preisträger halten. Ich habe mich gefreut, dass ich die Arbeit „meiner“ beiden Ehrenamtlichen Edith Claußen und Jürgen Schellhardt aus eigener Erfahrung einschätzen konnte. Edith Claußen ist beim Deutschen Diabetiker Bund und in der Seniorenredaktion bei Radio Funkwerk mit der Sendung „Kaffeezeit“ aktiv. Jürgen Schellhardt ist schon 45 Jahre lang bei der Freiwilligen Feuerwehr Alach aktiv und war bis Februar dort Wehrführer.
Am 19. Juni 2013 war 11.00 Uhr die Abgabefrist für Haushaltsänderungen der Fraktionen. Aus diesem Anlass präsentierte die CDU-Fraktion trotz wenig Spielraum ihre Anträge zum Haushalt 2013. Zu diesen Anträgen gehören zwei konkrete Änderungsanträge sowie fünf Begleitanträge, die auf grundsätzliche Änderungen auch für künftige Haushalte abzielen.
Gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses Andreas Huck habe ich diese in einem Pressegespräch vorgestellt. Andreas Huck erklärte im Gespräch: „Tatsache ist, dass dieser Haushaltsentwurf die strukturellen Probleme immer mehr offenbart. Dem Wertverlust an kommunalem Eigentum muss endlich Einhalt geboten werden. Die Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Vermögenshaushalt und dem Verwaltungshaushalt muss endlich vorgenommen werden.“
Ich sehe in dem Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters für 2013 drei große Themen- bzw. Kritikpunkte:
1. Der Haushaltsentwurf kam viel zu spät.Die Folge diese Verzögerung ist ein zu enger Beratungszeitraum. Die Fristen wurde zu kurz bemessen. Somit blieb sowohl für die Fraktionen, als auch für die Bürgerbeteiligung kaum Zeit, um sich ernsthaft mit dem Entwurf auseinanderzusetzen.
2. Die Schere zwischen Verwaltungshaushalt (VWH) und Vermögenshaushalt (VMH) gerät immer weiter auseinander.Der VWH steigt rapide um weitere 15 Mio. Euro an. Den höchsten Posten im VWH stellen die Personalkosten dar. Hier wurde im letzten Jahr zum ersten Mal die magische Grenze von 150 Mio. Euro überschritten. Tendenz für die nächsten Jahre: weiterhin steigend. Im Gegensatz dazu sinkt der Etat des VMH. In der mittelfristigen Finanzplanung sinken die Investitionen im Jahr 2014 auf lediglich 35 Mio. Euro. Dies sind gerade noch circa zwei Drittel der Investitionen aus 2012. Betroffen sind dabei insbesondere Bereiche, wie Kitas oder andere kommunale Einrichtungen.
3. 2013 ist das dritte Jahr in Folge, welches sich nur noch durch eine größere Kreditaufnahme deckeln ließ. Im Jahr 2011 war eine Kreditaufnahme von 7 Mio. Euro, im 2012 eine Kreditaufnahme 9 Mio. Euro und in diesem Jahr sind es 17 Mio. Euro. Am Jahresende wird die Verschuldung unserer Kommune bei circa 163 Mio. Euro liegen. Die hierzu notwendigen Zins- und Tilgungszahlungen werden den Gesamtspielraum des Haushaltes weiter deutlich einschränken.
Finanzausschussvorsitzender Andreas Huck erklärte anschließend die sieben Anträge der CDU-Fraktion zum Haushalt 2013:
Begleitantrag 1– Kitas, Schulsporthallen und Verwaltung
Mit diesem Antrag soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, künftig einen Anteil in Höhe von 10 Mio. Euro im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften, um damit verstärkt Kitas, Schulen und Schulsporthallen zu erhalten oder neu zu bauen.
Des Weiteren will die CDU-Fraktion verhindern, dass die Stadt das Verwaltungsgebäude am Kaffeetrichter aufkauft. In Anbetracht der finanziellen Lage, beispielsweise bei den Kitas und Schulen, ist dieser Ankauf unverantwortlich. Vielmehr könnte die Stadt Gebäude nutzen, die bereits im Besitz der Stadt sind. Die alte Zahnklinik wäre ein geeignetes Gebäude, das zwar noch saniert, jedoch nicht zusätzlich erworben werden müsste. Ein Nutzungskonzept soll gemeinsam mit der FH Erfurt erarbeitet werden. Nach Vorstellung der CDU-Fraktion könnte dies folgendermaßen aussehen: Im unteren Bereich wäre Platz für eine Kita, im Mittelbereich für die Bauverwaltung und im oberen Bereich könnten attraktive Wohnungen entstehen. Die frei werdenden Gelder sollen für die Sanierung und den Neubau von Kitas, Schulen und Schulsporthallen noch in diesem Jahr genutzt werden. Insbesondere die Kooperative Gesamtschule (KGS) und Stotternheim benötigen seit Jahren neue Sporthallen. Bereits seit langem müssen Schulkinder der beiden betroffenen Schulen einen langen und teils verkehrsreichen Weg bewältigen, um zu ihrer jeweiligen Sporthalle zu gelangen.
Die Erfurter Straßen und Wege sind teilweise in einem bedauernswerten Zustand. Die CDU-Fraktion bemüht sich seit Jahren darum, für die Unterhaltungsmaßnahmen mehr Gelder einzuordnen. Diese Bemühungen wurden jedoch ständig von der rot-rot-grünen Mehrheit zunichte gemacht. Der Ernst der Situation wird besonders anschaulich mit dem Blick auf die vielen Erfurter Brücken. Fahrbreitenbeschränkungen sollen verhindern, dass sich zwei LKWs auf den gefährdeten Brück begegnen und somit die eingeschränkte Traglast überschreiten. Auch dieser Fakt des stetigen Werteverfalls an den Erfurter Brückenbauwerken ist seit langem bekannt, ohne dass die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit jemals darauf reagiert hätte. Die CDU-Fraktion fordert für künftige Hauhalte einen „Masterplan“. Demnach soll die Instandhaltung der Straßen, Wege und Brücken künftig einen festen Platz bereits in den Haushaltsentwürfen bekommen, sodass ein Mindestmaß an Werterhaltung gewährleistet wird.
Derzeit entstehen in Erfurt in verschiedenen Stadtteilen Bürgerinitiativen, die die Zustände der Kinderspielplätze bemängeln. Mit wachsender Bevölkerung ziehen auch viele junge Familien nach Erfurt, wodurch sich auch die Bevölkerungsstruktur verändert. Hierdurch entsteht die Notwendigkeit, die Spielplatzsituation in den einzelnen Ortsteilen neu zu überprüfen und neu zu definieren. Spielplätze beinhalten ein Stück Familienfreundlichkeit, deren Beibehaltung der CDU-Fraktion schon immer ein wichtiges Anliegen war.
Dieser zunächst abstrakt wirkende Antrag geht ebenfalls an die Grundstruktur des Haushaltes. Gewährleistet werden sollen die Werterhaltung aller kommunalen Gebäude und die zukunftsfähige bauliche Ausrichtung. In jedem Unternehmen wird für derartige Maßnahmen mit der Bildung von Abschreibungen Vorsorge getroffen. Die Stadtverwaltung hingegen fährt sämtliche eigene Immobilien auf Verschleiß, bis sie den Dienst versagen und teure Instandsetzungsmaßnahmen notwendig werden. Die CDU-Fraktion beantragt die reale Bildung von Abschreibungen, um den Werteverlust von kommunalem Eigentum auch in diesem Bereich zu vermeiden.
In voller Absicht plant die Stadtverwaltung bereits bei der Haushaltsaufstellung eine deutliche Unterdeckung bei der Papierentleerung. Nach Auffassung der CDU-Fraktion, spielen Ordnung und Sauberkeit in unserer, auf Tourismus ausgerichteten Stadt eine übergeordnete Rolle, welche aber bereits in der Haushaltsplanung für 2013 sträflich vernachlässigt wurde. Wir möchten daher unnötige Gelder aus anderen Verwaltungsbereichen für die zusätzliche Entleerungen der Papierkörbe bereitstellen.
Seit 2008 hat die Stadtverwaltung bei den Ortsteilen den Rotstift angesetzt. Im Haushalt 2013 sollen die Ortsteilbudgets noch weiter minimiert werden. Damit wird der Gestaltungsspielraum der Ortsteilvertretungen bis zur Untätigkeit eingeschränkt. Darunter leidet beispielsweise massiv das Kultur- und Vereinsleben. Die CDU-Fraktion möchte die Ortsteilbudgets zumindest auf dem Vorjahresniveau halten. Um die Gelder im Haushalt entsprechend für die Ortsteile bereit zu stellen, soll der Erwerb von Grundstücken durch die Stadt im Bereich des GVZ lediglich zeitlich gestreckt werden.
Für die CDU Erfurt und die CDU Stadtratsfraktion ist der 17. Juni ein Tag des Gedenkens. In jedem Jahr gibt es dazu Veranstaltungen und auch gestern haben wir der Opfer des 17. Juni 1953 gedacht.
In die Kleine Synagoge waren rund 40 Besucher gekommen, um Zeitzeugenberichten zuzuhören und eine politische Einordnung dieses Tages nach 60 Jahren vorzunehmen. Ich habe dazu als Generationenbeauftragter, aber auch als Fraktionsvorsitzender der Erfurter CDU gesprochen:
Ein Rückblick: In der Nacht vom 17. zum 18. Juni 1953 erließ der Chef der Bezirksdirektion der Volkspolizei Erfurt an die Kreispolizeidienststellen den Befehl 21/53:
Auf Anweisung einer höheren Dienststelle befehle ich
1. Alle Provokateure, Saboteure, die sich im Laufe der Nacht und am morgigen Tage eines Angriffes auf Angehörige der Deutschen Volkspolizei, Staatsfunktionäre oder Herunterreißen von Emblemen der Deutschen Demokratischen Republik (z. B. Bilder von Wilhelm Pieck, Otto Grotewohl, des Genossen Stalin, sonstige Embleme und Transparenten) schuldig machen, werden im Beisein der Massen erschossen, ohne Urteil.
2. Es ist dabei streng darauf zu achten, dass nicht wahllos in die Massen geschossen wird, dass keine unschuldigen Kinder oder Frauen dabei getroffen werden, sondern die Täter sind durch einen kräftigen Stoß aus der Menge herauszuholen und auf der Stelle zu erschießen.
3. Die im Laufe des heutigen Tages und des gestrigen Tages festgenommenen Personen, die als Haupträdelsführer erkannt sind, werden heute sofort nach Erfurt überführt und morgen früh erschossen.
4. Wer sich einer Festnahme durch die Volkspolizei tätlich oder in einer anderen Form widersetzt, wird ohne Urteil erschossen.
Dieser Befehl ist allen Volkspolizisten sofort zur Kenntnis zu bringen.
Nach Eintreffen dieses Befehles ist in allen Dienststellen die Alarmstufe III auszulösen. Die Zuführung der Inhaftierten und bereits in Haft befindlichen Personen nach Erfurt, wird von der Staatssicherheit durchgeführt. Den Operativgruppen der Freunde ist bei den morgen durchzuführenden Aufgaben alle erdenkliche Hilfe zu gewährleisten.“
Soweit bekannt, sind diesem Befehl im Bezirk Erfurt direkt keine Menschen zum Opfer gefallen, aber er steht sehr eindrücklich für die damalige Situation. Für die Angst der SED die Macht zu verlieren, wie es kurzzeitig in einigen Orten geschah. In Halle, in Görlitz, in Bitterfeld gelang es Aufständischen, vorübergehend die Macht zu übernehmen. Der Befehl steht für die menschenverachtende Entschlossenheit jeden Freiheitswillen zu unterdrücken.
55 Todesopfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 für die gesamte DDR sind eindeutig belegt, andere Schicksale sind ungeklärt. Eines der nachweislichen Todesopfer ist Alfred Diener, ein 26jähriger Autoschlosser aus Jena, der am 19. Juni heiraten wollte. Er wurde am 17. Juni in Jena von sowjetischen Soldaten verhaftet und am 18. Juni in Weimar im Gebäude der sowjetischen Kommandantur als vermeintlicher Rädelsführer standrechtlich erschossen.
Heutigen Generationen fällt es schwer sich in diese Zeit zurückzuversetzen. Als Generationenbeauftragter stelle ich mir die Frage: Wie haben die Ereignisse des 17. Juni 1953 in späteren Generationen fortgelebt?
Im Westen war es offiziell der Feiertag der deutschen Einheit und im Osten offiziell der Tag eines konterrevolutionären bzw. faschistischen Putschversuches.
Im Geschichtslehrbuch der DDR für die Klassenstufe 10 aus dem Jahr 1987 stand:
„Am 17. Juni 1953 gelang es Agenten verschiedener imperialistischer Geheimdienste, die von Westberlin aus zahlreich in die Hauptstadt und einige Bezirke der DDR eingeschleust worden waren, in der Hauptstadt und in verschiedenen anderen Orten der Republik einen kleinen Teil der Werktätigen zu zeitweiligen Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen zu bewegen. In einigen Städten plünderten Gruppen von Provokateuren und Kriminellen. Sie legten Brände, rissen Transparente herunter, misshandelten und ermordeten Funktionäre der Arbeiterbewegung, holten verurteilte Kriegsverbrecher aus Gefängnissen und forderten den Sturz der Arbeiter-und Bauern-Macht. Doch der junge sozialistische Staat bestand unter Führung der Partei auch diese Belastungsprobe. Die Mehrheit der Arbeiterklasse und der Bevölkerung stand zu ihrem Staat.[…] Durch das entschlossene Handeln der fortgeschrittensten Teile der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten gemeinsam mit sowjetischen Streitkräften und bewaffneten Organen der DDR brach der konterrevolutionäre Putsch innerhalb von 24 Stunden zusammen.“
Wenn es nicht den Feiertag im Westen gegeben hätte, wäre vielleicht auch diese kurze Passage im Lehrbuch entfallen. Denn bis auf solche Versuche der für unverzichtbar gehaltenen Gegendarstellung lag es viel stärker im Interesse der SED-Diktatur – wie dies für alle Diktaturen gilt – die ihr unangenehmen Erinnerungen zu verdrängen und totzuschweigen. Langfristig ist ihr dies – verbunden mit Desinteresse aus anderen Gründen – in bemerkenswertem Maße gelungen.
Bei einer Emnid-Umfrage im Jahr 2001 wussten nur 43 Prozent der Befragten, was sich am 17. Juni 1953 ereignet hatte. Besonders schlecht war es um die Jugendlichen bestellt. Bei den unter 29jährigen ergab sich bei 82 % Fehlanzeige. Geschichtsdidaktiker verwiesen damals darauf, dass der 17. Juni 1953 nur noch in etwa jedem dritten schulischen Lehrplan auftauche. Viele Jugendliche verließen die Schule, ohne jemals vom Aufstand in der DDR gehört zu haben.
In einer Schüler-Befragung aus dem Jahr 2006, also drei Jahre nach dem 50. Jahrestag, wurde die Aufgabe gestellt: Ordnen Sie den Höhepunkten oppositioneller Bewegungen in der DDR, der ČSSR, Polen und Ungarn die betreffende Jahreszahl 53, 56, 68, oder 80 zu. Für die DDR ordneten 40,7% der Schüler die Jahreszahl richtig zu, für Ungarn 31,2%, für die ČSSR 27,2% und für Polen 22,2%.
In dieser Schüler-Befragung aus dem Jahr 2006 konnten nur 30% der Schüler unter 7 möglichen Angaben zu Walter Ulbricht die richtige auswählen. 24,3% konnten sich nicht entscheiden, immerhin 5,9 % hielten ihn für einen Vertreter der DDR-Opposition und 5,4 % für einen oppositionellen Liedermacher. 5,7% hielten übrigens Wolf Biermann für einen langjährigen SED-Chef in den 50er und 60er Jahren
Im Fach Geschichte wird der 17. Juni 1953 in den Lehrplänen – wenn überhaupt – nur knapp erwähnt. In den Lehrplänen anderer Schulfächer sucht man die Erwähnung des 17. Juni bei der Behandlung des Themas DDR vergeblich. Was in den Geschichtslehrplänen völlig fehlt ist eine historisch-vergleichende Linienführung zum Herbst 1989.
Ohne Geschichtsbewusstsein sind offensichtlich aber auch Menschen, die nach der Wende ihre Schulzeit absolvierten.
In der TA vom 15. Juni 2013 findet sich ein Interview mit Matthias Bärwolff (28) Landtagsabgeordneter der Linken:
„Frage: Sie sind Unterzeichner eines Papiers der antikapitalistischen Linken, in dem der Mauerbau als alternativlos und als zwingend bezeichnet wurde. Ist das tatsächlich ihre Meinung? Antwort: Erst einmal hat die Mauer gestanden. Dabei muss man zur Kenntnis nehmen, in welchem zeithistorischen Kontext der Mauerbau stattgefunden hat. Ich bin keiner, der sagt, dass es gut und menschenwürdig war, den Menschen in der DDR dieses Bauwerk zuzumuten. Aber im Rahmen der Systemkonfrontation war der Mauerbau notwendig; um das bisschen Sozialismus, das es hier gab, zu ermöglichen.“
Verdrängung, Leugnung, und Beschönigung sind Markenkerne der Linken – ganz offensichtlich bis heute! Bärwolff hat weder was aus den Ereignissen vom 13. August 1961 noch vom 17. Juni 1953 gelernt!
Aber wie kann man die Geschichte der DDR, die Resignation, dieses sich Anpassen und Stillhalten der Bevölkerung bis zum Herbst 1989 ohne die Kenntnis des 17. Juni 1953 überhaupt verstehen wollen?
Wie kann man sonst verstehen, warum die Bevölkerung der DDR im Sommer 1989 die Begeisterung der SED-Führung für das chinesische Vorgehen auf dem Platz des himmlischen Friedens so ernst nahm?
Wie kann man sonst verstehen, welchen Mut es erforderte am 9. Oktober 1989 in Leipzig auf die Straße zu gehen?
Wenn Menschen sich in Deutschland unter Todesgefahr für Freiheit und Demokratie einsetzen, so verdient es unseren Dank, unsere Anerkennung.
Wir sind es den Opfern des 17. Juni 1953 schuldig, auch künftigen Generationen zu vermitteln, dass dies einer der großen Tage deutscher Freiheitsgeschichte war.
Ihr Einsatz für Freiheit, Demokratie und Einheit muss dauerndes Vorbild bleiben. Was sie vergeblich zu erringen versuchten, sollten heutige und kommende Generationen umso höher schätzen und verteidigen gegen jegliche Abwertung, Geringschätzung und Gefährdung. Ihr Schicksal lehrt, dass Freiheit und Demokratie keine Selbstverständlichkeiten sind, sondern des aktiven Einsatzes jeder neuen Generation bedarf.
Zum 60. Jahrestag des Aufstandes gegen die sozialistische Politik der DDR „Mehr Arbeit für gleichen Lohn“, wollten sich die Bürgerinnen und Bürger der Deutschen Demokratischen Republik an den Tagen um den 17. Juni 1953 nicht gefallen lassen und gingen landesweit auf die Straßen. Die Forderungen des DDR-Regimes nach einer Normerhöhung, dem „beschleunigten Aufbau“ des Sozialismus und die damit einhergehende Ablehnung der Wiedervereinigung brachte die Menschen in der gesamten DDR auf die Straßen deutscher Großstädte.
Viele Menschen kamen dabei um. Menschen, die ihren Wunsch nach Freiheit ausdrücken wollten, wurden erschossen oder zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Zollen wir ihnen Respekt und würdigen wir ihr Engagement. Wir sehen uns den Helden dieses Aufstandes verpflichtet, die für uns spätere Generationen gekämpft haben und ihr Leben ließen. Welche Bedeutung es hat, wenn sich Bürger gegen Regime zur Wehr setzen, ist nicht erst seit dem Fall der Berliner Mauer im November 1989 bekannt. Durch die Besetzung von Ämtern und Regierungsgebäuden wurde verdeutlicht, mit welchem Nachdruck man die Entscheidungen des SED-Regimes ablehnte.
Zum 60. Mal jährt sich dieses prägende Ereignis. Aus diesem Grund wird am 17. Juni 2013, um 10:00 Uhr in der Gedenkstätte Andreasstraße eine gemeinsame Kranzniederlegung aller Stadtratsfraktionen mit anschließender Gedenkfeier stattfinden. Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärte hierzu:
„Heute leben wir in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, welche auch den Idealen der 1953 demonstrierenden Menschen entspricht. Der CDU liegt viel daran, die Taten des SED-Unrechtsstaates nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Wir gedenken alljährlich der Opfer, die in ihrem Willen nach Freiheit ihr Leben verloren.“ Im Nachgang wird am Abend in der kleinen Synagoge eine Diskussionsrunde mit Zeitzeugen stattfinden, zu der die CDU Erfurt herzlich einlädt.
Zum zweiten auswärtigen Fraktionssitzungstermin innerhalb weniger Wochen waren wir heute am Roten Berg zu Gast. Nachdem bereits der Besuch am Berliner Platz vor einigen Wochen der Vor-Ort-Information über Probleme im Stadtteil diente, setzten wir die Besuchsreihe auch in dem zweien Wohngebiet des Erfurter Noedens am Erfurter Zoopark fort.
Ortsteilbürgermeister Rolf Schacht zeigte unseren Fraktionsmitgliedern die Licht- und Schattenseiten in seinem Ortsteil. Ich kenn den Roten Berg ganz gut, früher hat dort meine Schwester gewohnt und nach der Wende hat sich das Gesicht des Neubaugebiets sehr verändert. Von 17.000 Eiwohnern ging die Zahl der Bewohner des Roten Bergs auf 5.600 zurück. Viele Gebäude wurden abgerissen bzw. zurückgebaut. Mit den rückgehenden Einwohnerzahlen änderte sich die Altersstruktut. Heute sind bereits 46 Prozent der Bewohner im Stadtteil älter als 65 Jahre.
Auch die Sozialstruktur ist eine Herausforderung – das Jesus-Projekt am Roten Berg engagiert sich seit 10 Jahren für die Hilfebedürftigen und will sich jetzt erweitern. Michael Flügge erläuterte uns die nächsten Vorhaben und bat um Unterstützung. Unterstützung, die wir als Fraktion gerne sowohl dem Ortsteilbürgermeister, als auch dem Center Manager Oliver Götte heute zusagten.
Ich finde es beachtlich, dass sie alle eint, dass sie an die Zukunft des Stadtteils glauben und dafür arbeiten. Die CDU Fraktion wird mit mehreren Anträgen ihr Anliegen unterstützen. Besonders gefreut haben wir uns, dass unser Fraktionskollege Manfred Wohlgefahrt wieder bei uns war.
CDU-Fraktionschef Michael Panse kritisiert das Agieren der Stadtverwaltung zum Beratungsablauf des Haushaltes 2013. Er fordert diesbezüglich, dass die Erfurterinnen und Erfurter besser im Rahmen des Bürgerbeteiligungshaushaltes eingebunden und vor allem ernst genommen werden.
Die Vorstellung des Haushaltes, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern am 17. Juni 2013 belegt, dass Bürgerbeteiligung an dieser Stelle offensichtlich gar nicht gewollt ist. Dies offenbart sich daran, dass den Bürgerinnen und Bürgern nur wenige Tage Zeit gegeben wird, sich mit dem Haushalt auseinanderzusetzen. Die Vorschläge müssen bis zum 23. Juni 2013 eingereicht werden. Damit werden nicht nur die engagierten Bürgerinnen und Bürger zur Eile getrieben, sondern es wird ihnen auch vorgegaukelt, dass ihre Vorschläge noch in den Diskussionsprozess zum Haushalt einfließen. Laut Aussage der Stadtverwaltung „könnten die Fraktionen nachfolgend die Vorschläge der Bürger aufgreifen und in Form von so genannten Änderungsanträgen in die Haushaltsdebatten des Stadtrates im Juni einbringen, mit dem Ziel Mehrheiten dafür zu gewinnen“. Dies ist aber gar nicht möglich, weil das Ende der Antragsfrist für die Fraktionen zum Haushalt 2013 bereits auf den 19. Juni 2013, 11:00 Uhr, festgelegt wurde.
Panse kritisiert: „Der Vorstellungstermin am 17. Juni 2013 ist angesichts der weiteren knappen Fristen eine reine Schaufensterveranstaltung. Sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, als auch dem Stadtrat selbst wird nicht ausreichend Zeit und Beratungsraum gegeben, um sich ernsthaft und konstruktiv mit dem Haushaltsplanentwurf auseinanderzusetzen“.
Die CDU-Fraktion fordert daher grundsätzlich für jegliche Haushaltsplanung eine frühzeitige Beteiligung sowohl der Fraktionen, als auch der Bürgerinnen und Bürger. Letztere müssen künftig umfänglich in die Haushaltsplanung eingebunden und damit ernst genommen werden. Wenn die Stadt einen wirklich bürgernahen und konsensfähigen Haushalt beschließen will, muss sie allen Beteiligten zwingend mehr Beratungszeit einräumen. Nicht zuletzt der Umgang mit der Kita-Gebührensatzung zeigt deutlich, dass die Bürger nicht bereit sind, Entscheidungen über ihren Kopf hinweg zu akzeptieren. Sie wollen informiert, einbezogen und ernst genommen werden.
Abschließend regt Panse an, dass im Stadtrat die Zuständigkeit für den Bürgerbeteiligungshaushalt geändert wird. Derzeit ist dafür der Finanzausschuss zuständig. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte diese Aufgabe dem Hauptausschuss zugeordnet werden, weil es sich hierbei um eine grundsätzliche politische Entscheidung handelt.
Gestern Abend begann im Erfurter Rathaus die Anhörung zum Haushaltsentwurf der Stadt für das Jahr 2013. Traditionsgemäß startete dabei der Finanzausschuss mit dem Einzelbereich des Hauptausschusses. Heute Abend geht es für mich mit dem Bereich Schule und Sport und morgen mit dem Jugendhilfeausschuss weiter. In den anderen Bereichen sind wir aber als Fraktion auch gut vertreten.
Es geht bei den Anhörungen darum, Zahlen und Haushaltsansätze zu hinterfragen und natürlich auch darum, nach Lücken zu suchen. Gefunden haben wir bis jetzt immer etwas 🙂
Allerdings wird es in diesem Jahr schwer die Lücken zu finden und dann Mehrheiten zu gewinnen. Die Stadt plant mit 17 Millionen neuen Schulden, es feht das geld für dringend notwendige Investitionen und zudem wird den Eltern kräftig in die Tasche gelangt. Die Kita-Gebührendiskussion scheint allerdings ein (vorerst) erfolgreiches Ende zu finden. Weit über 5.000 Unterzeichner fand eine Online-Petition und den Kollegen von Rot-Rot-Grün wurde es ungemütlich. Der Oberbürgermeister wurde bedrängt, seinen (und den seiner linken Sozialbeigeordneten) mißlungenen Kita-Entwurf zurück zu nehmen. Heute Abend tagt der Stadtelternbeirat, Herr Bausewein hat sich als gesprächspartner angesagt, und da wird er dies dann voraussichtlich auch tun.
Reichlich Baustellen in Erfurt – nicht nur auf dem Fischmarkt, sondern vor allem im Haushaltsentwurf
Aber der nächste „Bolzen“ flatterte heute Vormittag auf den Tisch der Stadtratsfraktionen. Bei den Hortgebühren strebt der Oberbürgermeister ebenfalls einen Griff in die Taschen der Eltern an. Vermeintlich „moderat“ geht es um eine Erhöhung von 10 Euro im Monat, aber das sind eben 25 Prozent der Hortgebühren und dies nachdem Rot-Rot-Grün den Essensgeldzuschuss schon gestrichen hat. Da zudem ein neuer „Einkommens-Definitionsbegriff“ angewendet werden soll, wird es (wie bei den Kitagebühren) zahlreiche Eltern geben, die erstmals Gebühren zahlen müssen. Wie bei den Kitas wurden die möglichen Mehreinnahmen schon einmal in den Haushalt geschrieben, obwohl die Gebührensatzung weder beschlossen, geschweige denn überhaupt vorlag. Genau 134.000 Euro Mehreinnahmen sollen erzielt werden (die Satzung würde erst ab dem 1.8. gelten also nächstes Jahr wäre die „Gesamtsparsumme“ deutlich größer).
Nachtrag 28.5.2012 um 17.30 Uhr: die Verwaltung hat gerade bei der Anhörung erklärt, die geplanten Mehreinnahmen wären statt 134.000 Euro nur 84.000 Euro, versehentlich wären Einnahmen doppelt gezählt worden. Die 84.000 Euro bezögen sich zu 25.000 Euro auf Erhöhungen – in fünf Monaten also 5.000 Euro/monatlich. Der Rest würde sich ergeben, weil voraussichtlich 180 Kinder mehr die Grundschulhorte nutzen.
Nun denn, jetzt liegt der Entwurf der neuen Hortgebührensatzung den Stadträten vor, nachfolgend der Entwurf dazu und heute Abend wird es die ersten kritischen Fragen dazu geben. Die CDU-Stadtratsfraktion wird auch diesen Satzungsentwurf des Oberbürgermeisters ablehnen. Er wurde zuvor auch nicht mit Elternvertretern diskutiert, insofern bin ich auf die Reaktionen neugierig!
Entwurf der Stadtverwaltung zur
Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom ………. 2013
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2013 (GVBl. S. 49), der §§ 1, 2 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), des § 2 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 258) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22), des § 5 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung – ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) sowie des § 5 der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in der Sitzung am ……………… (Beschluss Nr. ……….) die folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Die Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte genannt) in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt.
§ 2
Gebührenerhebung
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Benutzung der Schulhorte Benutzungs-gebühren im Sinne des § 5 ThürHortkBVO nach Maßgabe dieser Satzung. Durch die-se Benutzungsgebühren werden die Gebührenschuldner in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt.
§ 3
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind die Eltern der Kinder in Schulhorten; es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.
(2) Die Eltern sind Gesamtschuldner.
(3) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
(4) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.
§ 4
Entstehen und Ende der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in den Schulhort aufgenommen wird.
(2) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam werden.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.
(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Landeshauptstadt Erfurt zu entrichten.
In den Fällen, in denen die Gebührenschuld im laufenden Monat entsteht, wer den die Gebühren jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(3) Eine Zahlung der Gebühr direkt im Schulhort ist nicht zulässig.
(4) Die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 2 dieser Satzung werden am Tag des Hortbesuchs fällig und sind vor dem Hortbesuch im Schulhort zu entrichten.
§ 6
Einkommen
(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Kindes, das den Schulhort besucht.
(2) Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Abs. 1 anstelle des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden Einkommen.
(3) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend.
§ 7
Berechnung des Einkommens
(1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten, mit Verlusten des zu-sammenveranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des Absatzes 2 abzusetzen:
1. die zu entrichtende Einkommensteuer,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind sowie
4. Unterhaltsleistungen in tatsächlicher Höhe.
(2) Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze abgezogen:
1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 vom Hundert,
2. bei Beamtenbezügen 24 vom Hundert,
3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 vom Hundert,
4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 vom Hundert,
5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch
6. sozialversicherungspflichtigen Einkünften 5 vom Hundert.
Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 vom Hundert abgezogen. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte kann auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in Abzug gebracht werden.
(3) Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Absatz 1 Satz 1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen. Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kinder-geld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.
(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den Absätzen 1 bis 3 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Liegt ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 vom Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden können, ist aufgrund der Angaben des Einkommensbeziehers ein vorläufiger Bescheid zu erstellen. Nach Vorlage der fehlenden Einkommensnachweise wird die Gebühr endgültig festgesetzt.
(5) Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren; bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
§ 8
Höhe der Benutzungsgebühr
(1) Die Gebühr beträgt bei einem monatlichem Einkommen nach § 7
1. bis 1060 Euro 0,00 Euro
2. über 1060 Euro bis 1500 Euro 16,00 Euro
3. über 1500 Euro bis 2500 Euro 32,00 Euro
4. über 2500 Euro 40,00 Euro.
(2) Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet ist, beträgt die Gebühr 2,50 Euro pro Tag. Besucht ein Kind auf schriftlichen Antrag der Eltern außerhalb der Ferienzeiten in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt tageweise den Schulhort, so gilt hierfür der gleiche Betrag.
(3) Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären die Gebührenschuldner, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Eingruppierung in die höchste Einkommensgruppe.
§ 9
Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände
(1) Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche erfolgen. In diesem Fall ermäßigt sich die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um 40 vom Hundert. Bei der Berechnung der Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts anfallen, außer Betracht. Bei Änderungen der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.
(2) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem die Schule beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um die Hälfte für diesen Monat; gleiches gilt bei Anmeldungen gem. § 9 Abs. 1. Bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat.
(3) Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils 25 vom Hundert für je-des weitere Kind der Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und der gleichzeitige Besuch der Einrichtung nach Satz 1 ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
(4) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen
1. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch,
2. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
3. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
4. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistung von einer Beteiligung an den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser Leistungen hat der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht mehr vorliegen. Für ein Kind, für das Hilfe zur Er-ziehung nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen keine Gebühr erhoben. Satz 4 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.
(5) Für Eltern, die einen von der Landeshauptstadt Erfurt ausgestellten Sozialaus-weis nachweisen können, gilt § 9 Abs. 4 gleichermaßen.
(6) Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den Schulhort tageweise bzw. ausschließlich in den Ferien besuchen.
§ 10
Änderungstatbestände
(1) Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt.
(2) Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalender-jahrs und seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonder-zuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühr wird zunächst vorläufig festgesetzt; ihre endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt. Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 11
Auskunftspflichten
(1) Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen.
(2) Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, sind dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Landeshauptstadt Erfurt ist berechtigt, die der Beteiligung an den Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen; im Falle falscher oder unterlassener Angaben kann die Beteiligung an den Betriebskosten rückwirkend neu fest-gesetzt werden.
§ 12
Festlegung der Gebühren
Die Landeshauptstadt Erfurt erlässt einen Gebührenbescheid, aus dem die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.
§ 13
Übergangsbestimmung
Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des Schuljahrs 2012/2013 gilt die Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. November 2004 fort. Bei Widerspruchs- und Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese Anwendung.
§ 14
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. November 2004 außer Kraft.